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Was ist möglich? Überblick über förderfähige Projektaktivitäten

Förderfähige Aktivitäten:

Im Rahmen der Leitaktion 1 können Organisationen Fördermittel für die Durchführung von Mobilitätsprojekten für ihre Lernenden oder Personal beantragen.
Wenn Sie planen, regelmäßig Mobilitätsaktivitäten zu organisieren, sollten Sie zunächst eine Akkreditierung beantragen, um dann einen vereinfachten Zugang zu den Fördermöglichkeiten der Leitaktion 1 zu erhalten. Die Akkreditierung gilt für die gesamte Programmgeneration, und in Ihrem Erasmus-Plan legen Sie Ihre konkreten Pläne und Ziele fest.

Wenn Sie Erasmus+ zum ersten Mal ausprobieren oder wenn Sie nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten planen, können Sie auch ein Kurzzeitprojekt beantragen. Mit dieser Art von Projekt können Sie verschiedene Mobilitätsaktivitäten über einen Zeitraum von sechs bis achtzehn Monaten organisieren.

Die konkreten Möglichkeiten für beides hängen von der Zielgruppe ab:

Berufsbildungspersonal

Als Personal gelten Lehrkräfte, Ausbilder, Mobilitätsbeauftragte, nicht lehrende Experten sowie anderes Personal, das in der beruflichen Erstausbildung oder Weiterbildung tätig ist, z. B. in Verwaltung oder Beratung. Die Teilnehmenden müssen in der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten und an der Durchführung der Kernaktivitäten der Organisation beteiligt sein (z. B. als externe und betriebliche Ausbilder, Experten oder Ehrenamtliche). Sie können entsendet werden, um auszubilden bzw. zu unterrichten oder um sich weiterzubilden:

  • Job Shadowing (2 bis 60 Tage) zum Erlernen neuer Praktiken und zur Gewinnung neuer Ideen durch Beobachtung und Interaktion mit Kollegen, Experten oder anderen Fachleuten bei ihrer täglichen Arbeit
  • Lehr- oder Ausbildungsaufträge (2 bis 365 Tage), um Lerninhalte zu vermitteln und durch die Bewältigung dieser Aufgaben und den Austausch mit Kollegen zu lernen
  • Kurse und Schulungen (2 bis 30 Tage, maximal 10 Tage Kursgebühren pro Teilnehmenden), um von qualifizierten Fachleuten auf der Grundlage von vordefinierten Lernprogrammen und -ergebnissen zu lernen. Es müssen Teilnehmende aus mindestens zwei Ländern vertreten sein.

Weitere Optionen sind die Einladung von Experten, die Aufnahme von Lehrkräften und vorbereitende Besuche.
Experten können zum Beispiel für 2 bis 60 Tage eingeladen werden, um den Unterricht, die Ausbildung und das Lernen in der aufnehmenden Organisation zu verbessern.
Besonders interessant können vorbereitende Besuche sein, um verlässliche Partner zu finden und z. B. die Details einer Lernendenmobilität zu vereinbaren. Bis zu drei Personen aus der entsendenden Organisation können mit je 575 EUR für Reise- und Aufenthaltskosten gefördert werden.


Förderung:

Die Förderung hängt von drei Faktoren ab: der Zielgruppe, dem Herkunftsland und dem Zielland sowie der Dauer.
Sie umfasst folgende Kostengruppen:

  • Organisatorische Unterstützung
  • Reisekosten basierend auf der Entfernung
  • Individuelle Unterstützung basierend auf dem Land und der Dauer
  • Inklusionsunterstützung
  • Sprachliche Vorbereitung
  • Außergewöhnliche Kosten z.B. für teure Reisen, Visa, ärztliche Atteste…
  • Kursgebühren
  • Kosten für vorbereitende Besuche

Im nächsten Kapitel geben wir weiterführende Informationen zur Förderung.

Entwerfen Sie eine erste Skizze Ihrer Projektidee:

Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich mit den Kursverantwortlichen und anderen Kursteilnehmenden zu dem Thema austauschen?

Online-Unterstützung 16.11. – 25.11.2020

2 Gedanken zu „u2_3“

  1. Dr. Ulrich Schulte-Wieschen

    Hinweis: Die erste Projektskizze (= “Meine Projektidee”) kann eine persönliche und individuelle Gedankensammlung sein, kann auch Ergebnis einer “Erasmusteam – Besprechung” mehrerer involvierter Lehrkräfte sein.

    1. Das ist ein sehr guter Hinweis, der Austausch im Kollegium, das Teilen der Verantwortung für Erasmus und damit auch das gemeinsame Schultern der Aufgaben in einem Team erleichtert vieles

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